Sie Interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein?
Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Wir informieren Sie gerne über unsere Aufnahmebedingungen und helfen bei allen weiteren Fragen.
zur Vereinsmitgliedschaft…
Eine Mitgliedschaft in einem Verein bringt neben den Rechten des Mitgliedes auch die ein oder anderen Pflichten mit sich. Im folgenden Teil werden wir Ihnen diese ein wenig näher bringen.
Die Mitgliedschaft kann Passiv oder Aktiv erfolgen. Bei der passiven Mitgliedschaft wird ein geringer Jahresbeitrag erhoben, das Mitglied erhält allerdings keine Berechtigung zum Fischen. Die aktive Mitgliedschaft kann aus gesetzlichen Gründen nur dann erfolgen, wenn der gültige Fischereischein vorgelegt werden kann. Der Fischereischein ist ein amtliches Dokument, das von der Gemeinde befristet ausgestellt wird, wenn der Sachkundenachweis (Fischerprüfung) erbracht wurde.
Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr erhalten auch ohne den Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein, der jedoch jedes Jahr neu beantragt werden muss. Wenn der Jugendliche den Sachkundenachweis mit Erfolg ablegt, kann der Fischereischein beantragt werden.
Jedes Mitglied ist laut Satzung verpflichtet im Jahr 10 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten.
Die 10 Stunden müssen abgeleistet werden, diese können jedoch für einen kleinen Betrag bezahlt werden. Den Verein dürfen Sie bei dieser Regelung nicht falsch verstehen. Wir müssen dafür sorgen, dass die notwendigen Arbeiten, wie Erfüllung der Pachtverträge , erledigt werden. Die Regelung der Arbeitsstunden betrifft Aktive, Jugendliche und Senioren. Ehrenmitglieder, Gönner, so wie passive Mitglieder sind davon ausgeschlossen. Aktive Mitglieder, mit nachweisbarer Behinderung, können nach Beschluss der Vorstandschaft ebenfalls von den Arbeitsstunden prozentual befreit werden.
Um eine Angelkarte im Folgejahr zu erhalten, hat jedes Mitglied seine Fangstatistik abzugeben und die nicht geleisteten Stunden zu bezahlen , sowie den gültigen Fischereischein vorzulegen.
Über die Mitgliedschaft entscheidet die Vorstandschaft in einer Sitzung. Wenn die Aufnahme durch die Vorstandschaft beschlossen ist, werden Sie umgehend informiert.
Zunächst brauchen wir hierzu aber Ihren Antrag. Der Aufnahmeantrag ist ausgefüllt bei einem der Vorstandsmitglieder abzugeben oder per Mail an info@asv-tiefenbach zu senden.
Wir würden uns sehr freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.
Weiter hoffen wir Ihnen Ihre offenen Fragen zu beantworten…
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Vereinsbeitrag beträgt 90 €/Jahr für aktive Mitglieder. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 250 €.
Der Jahresbeitrag für Jugendliche beträgt derzeit 25,00€ bis zum 16. Lebensjahr danach 90,00€. Dieser beinhaltet die Jahresangelkarte für den Kreuzbergsee in Tiefenbach der Mitgliedsbeitrag wird zum Jahresbeginn fällig und per Lastschrift im darauf folgenden Jahr der Volljährigkeit eingezogen.
Pro nicht geleistete Arbeitsstunde fällt ein Betrag von 10€ / Std. an
Neu aufgenommene Mitglieder befinden sich 1 Jahr lang in einer Probezeit. Über eine
Übernahme bzw. Weiterführung der Mitgliedschaft über die Probezeit hinaus entscheidet nach Ablauf der Probezeit die Vorstandschaft.
Zusätzlich muss einmal pro Jahr an einem vom Verein organisierten Arbeitseinsatz teilgenommen werden (entspricht vier Arbeitsstunden).